Alles neu macht der 7. Juni: Neue Corona-Verordnungen verkündet

Alles neu macht der 7. Juni: Neue Corona-Verordnungen verkündet

Die folgenden Informationen sind teilweise nicht mehr aktuell. Bitte informieren Sie sich über neuere Blogeinträge auf dieser Seite oder offiziellen Quellen wie baden-wuerttemberg.de und km-bw.de

Die Pfingstferien sind zu Ende und wie immer wurden am Freitag vor Schulbeginn neue Corona-Verordnungen verkündet. Die einen sagen „kurz vor knapp“ – die anderen sagen „just in time“…

Neben einer generalüberholten CoronaVO Schule gab es am Donnerstag davor auch noch ein Update der generellen CoronaVO. Wir haben versucht, die wichtigsten Dinge für den Schulbetrieb in Freiburg hier zusammenzustellen:

„Normal“-Betrieb

Ab dem 7. Juni herrschat an allen Schulen unabhängig von der Schulform oder der Klassenstufe der sogenannte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Im Klartext heißt das grundsätzlich Unterricht nach Stundenplan in Präsenz und sogar eingeschränkter Sport- und Musikunterricht ist möglich. Sportunterricht ist übrigens auch auch indoor ist eine Option, und zwar bis zur Inzidenz-Obergrenze 50.

Hygieneregeln

Nach wie vor gilt HALT, also Händewaschen, Atemmaske, Lüften und Testen. Der Abstand ist an allen Schulen aufgehoben, was den flächendeckenden Präsenzunterricht ermöglicht.

Die Maskenpflicht besteht grundsätzlich in Innenräumen. Maskenpasuen auf dem Schulhof werden nach wie vor ausdrücklich erwähnt.

Die Tests erfolgen wieder zweimal wöchentlich, an allen Grundschulen und SBBZ per Lollitest, an den weiterführenden Schulen weitestgehend noch als Schnelltest. Aber auch die weiterführenden Schulen sollen sukzessive ins Freiburger Lolli-Modell überführt werden.

Essen

Unverständlich aus unserer Sicht ist die nach wie vor bestehende Abstandsregel von 1,5 Meter zwischen Kindern in Schulmensen. Dadurch wird ein normaler Essensbetrieb weitesgehend unterbunden. Dass Kinder, die zweimal wöchentlich getestet werden und mit negativem Testergebnis auch in der Gastronomie in Innenräumen ohne Masken und Abstand zu den Tischnachbarn essen dürfen, in der Schule Abstand halten sollen, leuchtet nicht ein. Hier ist dringend eine Überarbeitung notwendig und auch der Städtetag hat dies bereits vor den Pfingstferien angemahnt. Hier bleiben wir am Ball.

Testnachweis außerhalb der Schule

Explizit erwähnt wird in der CoronaVO Schule die Möglichkeit, negative Schultest-Ergebnisse auch als Nachweis für außerschulische Aktivitäten (Sport, Gastronomie etc.) einsetzen zu können.

Allerdings hat sich niemand Gedanken gemacht, was für ein Aufwand das für die Schulen bedeutet.

Bereits vor den Pfingstferien hatten wir hierzu Kontakt aufgenommen, um eine praktikable Lösung zu erwirken. Momentan sieht es so aus, als ob die automatisierte Mail des Lolli-Verfahrens bald als Nachweis gelten kann. Genaues war in der zweiten Pfingstferienwoche dazu leider nicht mehr zu erfahren – wir sind aber guter Dinge. An Schulen, an denen noch Schnelltests und damit keine Automatisierung im Einsatz ist, hoffen wir auf praktikable Lösungen. Einige Schulen haben hierzu bereits individuell die Eltern informiert.

Grundsätzlich positiv ist die Gültigkeit der Schulnachweise: Im Gegensatz zu Erwachsenen, wo ein erforderlicher Schnelltest maximal 24 Stunden alt sein darf, werden die Testergebnisse aus Schulen eine Gültigkeit von 60 Stunden haben. Mit den zwei Tests pro Woche deckt man also insgesamt fünf Tage der Woche komplett ab.

Schulveranstaltungen

Von der Zeugnisübergabe bis zur Klassenpflegschaft – viele schulische Veranstaltungen sind wieder in Präsenz möglich. Bis zu 500 Personen (open air) sind dabei gleichzeitig möglich, da die Regeln der CoronaVO für kulturelle Veranstaltungen Anwendung finden.

Für die Schulkinder sind Ausflüge, Exkursionen & Co. als Tagesveranstaltungen möglich. Mehrtägige Klassenfahrten bleiben nach wie vor bis Schuljahresende untersagt.

Erleichterungen bei Inzidenz unter 35

Nachdem in Freiburg die Inzidenz bereits einige Tage unter 35 liegt, gibt es eine Reihe Erleichterungen im außerschulischen Bereich, die aber gerade auch für Schulkinder von Bedeutung sind (und die Testbescheinigungs-Frage etwas weniger dringlich macht):

  • Freibad-Besuche
  • Sport im Außenbereich in Vereinen

sind die beiden wichtigen Tätigkeiten, bei denen (wenn wir unter 35 bleiben) kein Testergebnis vorgewiesen werden muss. Auch reine Außengastronomie oder Open-Air-Veranstaltungen sind ausgenommen.

Präsenzpflicht bleibt aufgehoben

Übrigens muss nach wie vor niemand in den Unterricht in der Schule, der das nicht möchte. Die Präsenzpflicht bleibt nach wie vor ausgesetzt, allerdings muss man dann das Homeschooling-Angebot wahrnehmen. Für Klassenarbeiten & Co. muss man in die Schule.

Wir wünschen allen Eltern, Kindern und Lehrkäften eine möglichst ereignisarme und geruhsame letzte Periode in diesem aufregenden Schuljahr!


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