Lockerung der Mas­ken­pflicht an Schu­len im Land kommt auto­ma­tisch

Lockerung der Mas­ken­pflicht an Schu­len im Land kommt auto­ma­tisch

Seit heute gilt wieder einmal eine aktualisierte Corona-Verordnung Schule in Baden-Württemberg. Sie beinhaltet eine automatische Lockerung der Maskenpflicht an Schulen als Perspektive, sowie kleinere Lockerungen im Sport- und Musikunterricht. Für viele das wichtigste und sehnlichst erwartet ist aber ein Ende des Verbots von Klassenfahrten bereits ab 20. März.

Das bringt das Update:

Lockerung der Maskenpflicht an Schulen

Während nahezu alle Schulen in Baden-Württemberg-Württemberg über die Fastnachtstage geschlossen haben, gilt seit heute die geänderte Corona-Verordnung für Schulen im Land. Darin fest verankert: ein klarer Zeitpunkt, an dem die Lockerung der Maskenpflicht an Schulen automatisch greift. Festgeschrieben ist nämlich, dass, sobald wieder die Basisstufe gilt, für Kinder in allen Schulen die strikte Maskenpflicht fällt:

  • In Grundschulen und den Grundstufen der SBBZ gilt die Maskenpflicht dann nur noch im Gebäude außerhalb der Unterrichtsräume.
  • An weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht nicht mehr am Platz, aber beim Bewegen innerhalb der Klassenzimmer.
  • Auch für Lehrkräfte gilt eine Lockerung, sofern sie in den Klassenzimmern den Abstand von eineinhalb Metern zu den Kindern einhalten.
  • Im Falle eines positiven Coronatests innerhalb einer Klasse sind diese Lockerungen für 5 Schultage in Folge aufgehoben.

Im Freien, bei der Nahrungsaufnahme und beim Einhalten des Abstands zwischen den Schülerinnen und Schülern bei Abschlussprüfungen bleibt die Maskenpflicht aufgehoben.

Momentan gilt auch in Freiburg die Warnstufe, so dass die Lockerungen vorerst noch nicht in Kraft treten können.

Musikunterricht

Galt bisher eine starke Einschränkung beim Singen im Musikunterricht, sind hier ab sofort gelockerte Regelungen gültig:

  • In der Alarmstufe gilt nach wie vor ein Mindestabstand von 2 Metern rings um die Kinder, damit Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten in Räumen erlaubt ist.
  • In der Basis -und Warnstufe ist Singen künftig beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch ohne Abstand in Innenräumen erlaubt.

Diese Neuerung gilt also ab sofort und ermöglicht es den Kindern wieder im Unterricht zu singen.

Sportunterricht

Die weitere Lockerung beim Sportunterricht betrifft ausschließlich ältere Kinder in Prüfungssituationen. Bereits die letzte Änderung der Corona-Verordnung Schule hatte im Sportunterricht die Vereinfachung gebracht, dass in weiterführenden Schulen im Falle eines Coronafalls in der Klasse der Sportunterricht wieder in der Halle erfolgen durfte. Nun gilt in Prüfungssituationen auch die Erleichterung in diesen Fällen, dass der Sportunterricht nicht nur kontaktarm erfolgen darf, sogar in der Alarmstufe.

In Grundschulen gilt nach wie vor: Gibt es einen Coronafall in der Klasse, darf der Sportunterricht nur im Freien stattfinden, da hier die Wahrung des Abstands nicht gewährleistet werden kann.

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin: In der Alarmstufe darf der Sportunterricht nur kontaktfrei erfolgen und der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden.

Die Lockerung der Maskenpflicht an Schulen hat hier keine Auswirkung: Ein Maske-Tragen war in allen Fällen im Sportunterricht bereits bisher nicht vorgesehen.

Klassenfahrten und Schullandheim

Die am weitesten reichende Änderung neben der Lockerung der Maskenpflicht an Schulen betrifft die sogenannten „mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen“. Also Klassenfahrten, Schullandheim-Aufenthalte etc.

Waren diese bisher bis einschließlich 31. März untersagt, ist bereits jetzt geregelt, dass sie ab 20. März 2022 wieder erlaubt sind. Damit kann bereits jetzt mit der Planung begonnen werden, um die verbleibenden Wochen und Monate des Schuljahres nutzen zu können.

Klassenfahrten waren damit die am längsten konsequent geltende Einschränkung des Schulbetriebs und wurden seit Monaten von allen sehnlichst erwartet.

Ausblick

Wenn auf Bundesebene die Coronabeschränkungen zum 19. März auslaufen, werden allgemein auch weitergehende Erleichterungen im Schulbetrieb erwartet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch nicht bekannt, wie weitreichend diese Lockerungen sein und wie die einzelnen Bundesländer diese umsetzen werden.

Fest steht jedenfalls: Bis mindestens zu Beginn der Osterferien bleiben die kostenlosen und flächendeckenden Testangebote in den Schulen bestehen. Auch in Zeiten sinkender Inzidenzen sollten möglichst viele von diesem Angebot Gebrauch machen, auch wenn die Kinder quarantänebefreit und damit eigentlich von der Testpflicht ausgenommen sind. Die Lockerung der Maskenpflicht an Schulen heißt nämlich nicht, dass sich niemand mehr anstecken kann…


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