Ab 19. April »indi­rekte Test­pflicht« an Schu­len, wenn Inzi­denz > 100

Ab 19. April »indi­rekte Test­pflicht« an Schu­len, wenn Inzi­denz > 100

Update: Hier steht die neuere Version. Es ändert sich sehr viel zur Zeit…

Wenn die Inzidenz über 100 liegt, gilt ab 19. April 2021 eine sogenannte indirekte Testpflicht an baden-württembergischen Schulen: Was heißt das?

Ohne negativen Schnelltest kann in diesem Fall nicht mehr am Unterricht teilgenommen werden. Mehr noch: Ein Betreten des Schulgebäudes ist ebenfalls nicht mehr möglich. Das gilt also niocht nur für Schülerinnen und Schüler – auch Lehrer*innen und Bedienstete sind von dieser Regel eingeschlossen.

Spät kommt sie, aber nun ist sie da: Die Handreichung des Kultusministeriums zur »Umsetzung der Teststrategie an den Schulen in Baden-Württemberg«. Nach den Osterferien sollen die tests noch freiwliig sein. Das betrifft ja aber nur die paar Kinder in Notbetreuung und Abschlussklassen, die ab 12. April überhaupt in Präsenz dürfen.

Ab 19. April werden die Zügel dann angezogen:

Mit der zweiten Kalenderwoche nach den Osterferien, also ab dem 19. April 2021, wird in Stadt- und Landkreisen mit einer hohen Zahl an Neuinfektionen eine indirekte Testpflicht eingeführt werden: Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft.

Handreichung des KM

Es bleibt aber spannend: Immerhin müssen bis dahin alle Schulen mit Testkits versorgt sein und alle infrastrukturellen und logistischen Vorbereitungen getroffen sein. Falls was schief geht, hat man dann auch gleich zwei Ansprechpartner (geteiltes Leid ist halbes Leid):

Das Ministerium für Soziales und Integration stellt dem Lehrpersonal, den Schülerinnen und Schülern und dem sonstigen an den Schulen beschäftigten Personal über die Kommunen zentral im Rahmen von Rahmenverträgen Testkits zur zweimaligen wöchentlichen Testung ab 1. April 2021 zum Abruf bereit.

Handreichung des KM

Um die Verwirrung komplett zu machen, wird die Verantwortung für die Umsetzung wieder auf die unterste Ebene abgewälzt: Grundschulen und SBBZ K und G dürfen (bzw. müssen) entscheiden, ob die Tests in der Schule oder als Selbsttests zu Hause durchgeführt werden. Werden es Selbsttests sein, ist die Sicherheit und Verlässlichkeit der Ergebnisse wieder fragwürdig…
Immerhin:

Einrichtungen, die sich dafür entscheiden, die Testungen selbst durchzuführen, kön-nen unterstützendes Personal einsetzen und aus dem o. g. Schulbudget vergüten.

Handreichung des KM

Es bleibt spannend…


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