Corona: Maskenpflicht statt Quarantäne gilt jetzt für positiv Getestete

Corona: Maskenpflicht statt Quarantäne gilt jetzt für positiv Getestete

Fehltage von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern wegen eines positiven Tests sind nun passé. Ab sofort gilt in Baden-Württemberg bei Corona: »Maskenpflicht statt Quarantäne«. Diese Regelung gilt für alle Altersstufen und somit auch an Schulen.

Corona: Maskenpflicht statt Quarantäne

Wer sich Corona-positiv testen lässt, muss damit ab sofort nicht mehr in Absonderung. Einzige Bedingung: Man muss eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Wer keine Maske tragen möchte, muss auch weiterhin in Absonderung – die bisherigen Regeln gelten in diesem Fall fort.

Für Schulkinder heißt das: Bei positivem Corona-Test ist die Teilnahme am Unterricht möglich, wenn sie in Innenräumen Maske tragen. Im Außenbereich gilt die Maskenpflicht für Infizierte nur, wenn der Abstand zu Dritten nicht mindestens 1,50 Meter beträgt.

Selbsttest oder Teststelle?

Die neue Regelung bei Corona (Maskenpflicht statt Quarantäne) gilt offiziell nur bei einem positiven Testergebnis an einer offiziellen Teststation oder Apotheke. Bei positiven Selbsttests rät das Kultusministerium zu Kontaktreduktion und einem Nachtest in einer offiziellen Stelle.

Symptome? Zuhause bleiben!

Es ist zwar nicht per Verordnung geregelt, aber eigentlich logisch: Hat ein Kind Krankheitssymptome, geht es nicht in Schule oder Kita. Und zwar unabhängig davon, ob es ein grippaler Infekt, eine Bindehautentzündung oder möglicherweise Corona ist. Für diese Entscheidung benötigt man keinen Test – man sollte grundsätzlich nach Möglichkeit andere Menschen keiner Infektionsgefahr aussetzen.

Weitere Regeln an der Schule

Ab sofort gilt nicht nur bei Corona Maskenpflicht statt Quarantäne, es gibt bald auch noch weitere Neuerungen (es fehlt noch ein Update der CoronaVO Schule):

An vielen SBBZ galt bisher eine Testpflicht zweimal pro Woche. Diese Pflicht wird nun zu einem Test-Angebot. Die Schulleitung entscheidet, ob dieses Testangebot gemeinsam in der Schule oder dezentral zu Hause durchzuführen ist.

Positiv getestete Schülerinnen und Schüler, die mit Maske am Präsenzunterricht teilnehmen, sollten laut Kultusministerium nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen. Im Musikunterricht sind Blasinstrumente für diese Schulkinder die einzige Einschränkung, alles andere ist erlaubt.

Auswirkungen…?

An vielen Schulen trifft eine unbefriedigende Personalsituation unter den Lehrkräften momentan auf einen erhöhten Krankenstand. Daher sollten alle an Schule Beteiligte ihr möglichstes dazu beitragen, Krankheiten jeglicher Art nicht unnötig in die Schulen zu tragen.

Viele Schulen haben bereits die durch das Land bereitgestellten vier Schnelltests pro Schulkind ausgeteilt. Sie zu nutzen und entsprechend verantwortungsvoll zu handeln, ist nun Aufgabe der Eltern.


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