Nach der Entscheidung, die Kosten für die Schulkindbetreuung im Januar nicht zu erheben bzw. zurückzuerstatten, ist nun auch final entschieden worden, wie mit dem Monat Februar verfahren wird.
Gemeinsam mit dem GEB-K hatten wir am 24. Februar an die zuständige Dezernentin und die Fraktionen im Gemeinderat der Stadt Freiburg geschrieben und um eine wohlwollende Handhabung gebeten, die der zusätzlichen Eltern-Belastung durch Homeschooliong nicht auch noch eine finanzielle Belastung bei nicht oder nur teilweise genutzter Betreuung hinzufügt.
Nun wurde unserem Wunsch entsprechend folgendes entschieden:
Das Amt für Schule und Bildung empfiehlt den freien Trägern, entsprechend zu verfahren. Bindend ist diese Regelung allerdings nur für Schulen, an denen die Stadt die SKB selbst betreibt.
Wer die Gebühren per Dauerauftrag begleicht, hat das Geld übrigens schon zurücküberwiesen bekommen 😉
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