Entscheidung zu Kosten für Schulkind­betreuung im Februar während Schulschließung

Entscheidung zu Kosten für Schulkind­betreuung im Februar während Schulschließung

Nach der Entscheidung, die Kosten für die Schulkindbetreuung im Januar nicht zu erheben bzw. zurückzuerstatten, ist nun auch final entschieden worden, wie mit dem Monat Februar verfahren wird.

Gemeinsam mit dem GEB-K hatten wir am 24. Februar an die zuständige Dezernentin und die Fraktionen im Gemeinderat der Stadt Freiburg geschrieben und um eine wohlwollende Handhabung gebeten, die der zusätzlichen Eltern-Belastung durch Homeschooliong nicht auch noch eine finanzielle Belastung bei nicht oder nur teilweise genutzter Betreuung hinzufügt.

Nun wurde unserem Wunsch entsprechend folgendes entschieden:

  • Für Kinder, die im Februar nicht in der Notbetreuung waren und in der letzten Februarwoche durch den Wechselunterricht ebenfalls nicht in der Schule waren, muss keine Gebühr bezahlt werden.
  • Für Kinder, die im Februar nicht in der Notbetreuung waren und in der letzten Februarwoche im Wechselunterricht Präsenztage hatten und dabei die Schulkindbetreuung in Anspruch nahmen, werden 25% der Monatsgebühren berechnet.
  • Für Kinder, die im Februar in der Notbetreuung waren, wird die effektive Betreuungszeit der Kinder mit dem gebuchten Modul abgeglichen. Bei bis zu 50% Betreuungszeit werden 50% der Gebühren fällig, bei mehr als 50% Betreuungszeit gegenüber dem gebuchten Modul ist der volle Monatsbeitrag zu leisten.

Das Amt für Schule und Bildung empfiehlt den freien Trägern, entsprechend zu verfahren. Bindend ist diese Regelung allerdings nur für Schulen, an denen die Stadt die SKB selbst betreibt.

Wer die Gebühren per Dauerauftrag begleicht, hat das Geld übrigens schon zurücküberwiesen bekommen 😉


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