Neue Regeln zu Klassen-Quaran­täne an Schulen in Baden-Württem­berg

Neue Regeln zu Klassen-Quaran­täne an Schulen in Baden-Württem­berg

Das Kultusministerium hat nach einem überarbeiteten Handlungsleitfaden des Landesgesundheitsamt ein neues Vorgehen bei Klassen-Quarantäne an Schulen kommuniziert. Demnach gibt es künftig keine Anordnungen von Klassen-Quarantänen mehr, selbst wenn mehrere Kinder in einer Klasse positiv und in Absonderung sind.

Keine Klassen-Quarantäne an Schulen mehr

Die neue Regelung hat das Kultusministerium am Nachmittag des 2. Februar auf seiner Internetseite veröffentlicht. Der seit den Abendstunden des 1. Februar veröffentlichte Handlungsleitfaden des Landesgesundheitsamts hatte zwischenzeitlich für Verwirrung gesorgt. Darin heißt es:

[…] gilt daher ab sofort: Die Absonderung der gesamten Klasse oder Gruppe bei Vorliegen eines relevanten Ausbruchsgeschehens (≥ 5 Fälle, bzw. bei Gruppen unter 25 Pers. 20% der Gruppe) findet nicht mehr statt. Ausschließlich positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen sich in häusliche Absonderung begeben.

Quelle: Handlungsleitfaden des Landesgesundheitsamts vom 1. Februar 2022, Hervorhebungen im Original

Konkret bedeutet das, dass die bisher übliche Klassen-Quarantäne an Schulen nicht mehr automatisch greift. Was zumindest interessant ist, da momentan die Infektionen im Schulkontext immer noch im rasanten Steigflug sind.

Handlungsspielräume an Schulen

Gleichwohl kündigt das Kultusministerium an, dass es Klassen-Quarantänen durchaus auch künftig noch geben könne:

Sofern der Präsenzunterricht auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, können Schulen vorübergehend für einzelne Klassen, Lerngruppen, Bildungsgänge oder auch die gesamte Schule zu Fernunterricht oder Hybridunterricht (Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht) wechseln.

Quelle: Website des Kultusministeriums

Die Entscheidung darüber haben nun also die Schulleitungen, die damit zwar einerseits Handlungsspielräume bekommen (was grundsätzlich gut ist). Andererseits könnte das aber auch für reichlich Diskussionen vor Ort sorgen. Eltern sowohl aus der „Fraktion Infektionsschutz“ als auch aus der „Fraktion laufen lassen“ könnten versuchen, Schulleitungen unter Druck zu setzen. Die einen mit dem Ziel, Klassen-Quarantäne an Schulen zu beschließen, die anderen, um es eben bleiben zu lassen.

Aus Sicht des Gesamtelternbeirats ist dieses Vorgehen unglücklich, da die Schulleitungen sowieso unter enormer Belastung stehen. Jede vermeidbare Diskussion ist einem möglichst reibungslosen Schulalltag zuträglich.

Änderung betrifft nicht die Familien-Quarantäne

Keine Auswirkungen hat die neue Regelung zur Klassen-Quarantäne an Schulen auf die Quarantäne von Familien-Angehörigen. Geschwisterkinder und Eltern, die im gleichen Haushalt wie ein infiziertes Schulkind leben, müssen sich – sofern sie nicht quarantänebefreit sind – auch weiterhin mit der infizierten Person in Quarantäne begeben.

Quarantänebefreite Personen sind momentan:

  1. Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren Nachweis nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab der letzten Impfung zurückliegt,
  2. genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Abnahme zurückliegt,
  1. geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben,
  2. genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

Für alle Personen, auf die keines dieser Merkmale zutrifft, gilt eine Pflicht zur Absonderung, sobald ein Familienmitglied infiziert ist. Geschwisterkinder in Kita und Schule dürfen sich hierbei an Tag 5 der Quarantäne freitesten, alle anderen an Tag 7 – gemeinsam mit der infizierten Person (siehe Schaubild).

Appell an die Eltern

Schulleitungen machen sich die Entscheidung nicht leicht, ob eine Klasse ins Homeschooling geschickt werden muss oder nicht. Alle Akteure an Schule wünschen sich soviel Präsenz wie möglich. Daher sollten derlei Entscheidungen respektiert werden, zumal Eltern und Schulkinder nie den Überblick über die Zusammenhänge von Infektionsgeschehen und schulischen Besonderheiten wie Lehrerversorgung haben. Individuelle Aufforderungen einzelner Eltern an die Rektorin oder den Rektor für oder gegen eine Klassen-Quarantäne an Schulen binden unnötig Kapazitäten und sollten daher unterbleiben. Eine Absprache innerhalb der Klasse mit den Elternvertreter*innen, die dann ggf. mit der Schulleitung kommunizieren, ist der bessere Weg.

Weitere Änderungen erwartet

In Stuttgart arbeitet man momentan an einer Überarbeitung der Corona-Verordnung Schule, die dann dieser neuen Quarantäne-Regelung tragen soll. Insbesondere ein Detail zur Testpflicht sorgt momentan für kuriose Zustände:

  • Die regelmäßige Testpflicht (drei Schnelltests in der Woche) gilt grundsätzlich für alle, die noch nicht geboostert sind oder genesen sind und mindestens eine Impfung erhalten haben.
  • Die besondere Testpflicht bei Auftreten eines Infektionsfalls in der Klasse (zwei weitere Schnelltests) gilt jedoch nicht für quarantänebefreite Personen.

Dieses Wirrwarr sollte das Kultusministerium dringend aus der Welt schaffen. Insbesondere, das das Landesgesundheitsamt seine Lockerung zur Klassen-Quarantäne an Schulen mit der durchgängigen Reihen-Testung in den Einrichtungen begründet hatte.


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