Das Schnelltest-Verfahren an Schulen: Was für die meisten Schulen im Land schon seit Monaten Alltag ist, wird nun auch in Freiburg eingeführt. Viele sehen nach dem Aus des Pooltest-Verfahrens einen Rückschritt in Sachen Sicherheit. Andere sehen darin eine Erleichterung, weil nicht mehr klassenweise nachgetestet werden muss. Wir haben zusammengestellt, was nun wie gilt:
An der überwiegenden Mehrzahl der Freiburger Schulen testen sich die Kinder im Klassenverbund am Anfang des Schultags. Ab Klasse 5 ist dies einerseits verbindlich vorgeschrieben. Andererseits haben viele Grundschulen entschieden, das Schnelltest-Verfahren an Schulen durchzuführen. Dort und an SBBZ liegt es nämlich in der Entscheidungshoheit der Schulleitungen, ob die Testungen in der Schule oder zu Hause stattfinden.
Es besteht eine Testpflicht von drei Mal pro Woche. Die Testtage werden von den Schulen selbst festgelegt. In der Regel wird es wahrscheinlich auf Montag, Mittwoch und Freitag hinauslaufen.
Die Testkits, die momentan im Einsatz sind, sind für den vorderen Nasenabstrich gedacht. Das ist eine Testmethode, die sehr einfach durch die Kinder selbst durchzuführen ist. Bereits vor der flächendeckenden Ausrollung des Lollitests wurde damit kurz an allen Schulen getestet. Es gibt zahlreiche Erklärvideos für jüngere Kinder und die Testmethode ist deutschlandweit in Schulen im Einsatz.
Eines ist klar: So sicher wie der Poolie ist das Schnelltestverfahren nicht. Jeder kennt die Unterschiede in der Aussagekraft von Schnelltest gegenüber PCR-Test. Allerdings wird sich in Kürze hier auch etwas ändern und PCR-Tests werden der breiten Bevölkerung gar nicht mehr automatisch zur Verfügung stehen. Insofern werden Schnelltests sehr bald grundsätzlich die Testmethode der Wahl sein.
Die Stadt Freiburg hat bei Hersteller und Modell des Testkits übrigens kein Mitsprachrecht. Die Testkits beschafft das Land zentral und verteilt sie an die Städte und Kommune. Freiburger Schulen haben hier also – anders als beim städtisch organisierten Poolie-Verfahren – keine Möglichkeit, etwas anderes zu bekommen als andere Schulen im Land.
Die Schnelltests, ob zu Hause oder in der Schule, sind Selbsttests und müssen sorgfältig durchgeführt werden. Dabei gilt der Grundsatz: „Ein Strich ist ein Strich!“ Egal, wie schwach oder stark der Strich beim Buchstaben T ist: Erscheint er, besteht Corona-Verdacht! Dieser Corona-Verdacht sollte nicht selbständig durch einen zweiten Selbsttest überprüft werden, sondern immer durch einen offiziellen Nachtest.
Ein negatives Test-Ergebnis bedeutet: Das Kind darf in die Schule gehen bzw. dort bleiben. Dort läuft das Schnelltest-Verfahren an Schulen weiter.
In beiden Fällen sollte so bald wie möglich zu einer offiziellen Teststation zur Nachtestung gehen. Das geht momentan noch sowohl per Schnelltest als auch per PCR-Test. Der Schnelltest bietet das schnellere, der PCR-Test momentan noch das sicherere Ergebnis. Vor allem hat man mit dem PCR-Ergebnis (falls die Nachtestung positiv ist) einen guten Genesenen-Nachweis für später.
Verschiedene PCR-Nachtest-Möglichkeiten gibt es nach wie vor auf der Poolie-Website:
Bis das Ergebnis der Nachtestung da ist, darf das Kind nicht in die Schule gehen. Es besteht allerdings eine Verpflichtung zur Bearbeitung von Aufgaben im Fernunterricht. Für Geschwister oder Eltern bestehen bis zu diesem Punkt noch keine Auswirkungen.
Ist der Nachtest negativ, bitte umgehend die Schule informieren. Außerdem darf (und muss) das Kind ab sofort wieder in die Schule gehen.
Ist der Nachtest positiv, hat das mehrere Folgen:
Die Schule muss bei einem Coronafall in der Klasse oder Lerngruppe die Testfrequenz erhöhen. Statt drei Mal in der Woche heißt es nun täglich im Schnelltest-Verfahren an Schulen testen – und zwar für die fünf Schultage, die einem positiven Fall nachfolgen. In der Praxis wird dies an vielen Schulen eine tägliche Testung fast ohne Ausnahme bedeuten. Daneben hat es Auswirkungen auf die Pausengestaltung, auf das Essen in der Schulkantine und und und…
Umso wichtiger ist es, dass die Eltern die Ergebnisse der Nachtestung unmittelbar den Schulen mitteilen. So kann man mithelfen, vielleicht die ein oder andere Maßnahme nicht durchführen zu müssen – die Kinder und Lehrkräfte werden es danken.
Allen Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und an Schule Beschäftigten müssen die Schulen ein Testangebot machen. Anders als bei der 3G-Regel sind aber die Regeln zur Teilnahme etwas restriktiver. Lediglich eine Booster-Impfung und eine Kombination aus Genesen + Impfung entbindet von der Testpflicht. Auf freiwilliger Basis sollten aber so viele Kinder wie möglich trotzdem an den Tests teilnehmen – es ist ein kleiner Schutz.
In der kommenden Woche kommt ein Update der verschiedenen Verordnungen. Sowohl das Anrecht auf PCR-Nachtestung als auch die Testpflicht in Schulen dürften eine Änderung erfahren. Sobald die Details bekannt sind, berichten wir hier…
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