Novelle der Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg ab 11. Januar

Novelle der Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg ab 11. Januar

Ab Montag gelten neue Lockerungen bei der Kontaktbeschränkung für Eltern mit Kindern bis 14 Jahren.

Das gilt sowohl für Treffen mit anderen Haushalten (der eigene Haushalt mit max. 1 Erwachsenen eines zweiten Haushalts und zusätzlich allen Kindern bis 14 Jahren aus diesem Haushalt) als auch für Betreuungsgemeinschaften.

Dies ermöglicht flexiblere eigene Lösungen für die Kinderbetreuung in Zeiten geschlossener Schulen – und entlastet somit die Notbetreuung der Schulen.Denn es gilt: Je weniger Kinder vormittags in der Notbetreuung sind, desto mehr Lehrkräfte stehen für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht zur Verfügung.

Alle Bestimmungen im Überblick:


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