Ab Montag gelten neue Lockerungen bei der Kontaktbeschränkung für Eltern mit Kindern bis 14 Jahren.
Das gilt sowohl für Treffen mit anderen Haushalten (der eigene Haushalt mit max. 1 Erwachsenen eines zweiten Haushalts und zusätzlich allen Kindern bis 14 Jahren aus diesem Haushalt) als auch für Betreuungsgemeinschaften.
Dies ermöglicht flexiblere eigene Lösungen für die Kinderbetreuung in Zeiten geschlossener Schulen – und entlastet somit die Notbetreuung der Schulen.Denn es gilt: Je weniger Kinder vormittags in der Notbetreuung sind, desto mehr Lehrkräfte stehen für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht zur Verfügung.
Alle Bestimmungen im Überblick:
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