So plant das Kultusministerium den Schulbetrieb ab 22. Februar

So plant das Kultusministerium den Schulbetrieb ab 22. Februar

Heute Nachmittag erreichte die Schulleitungen das Papier zur Planung ab 22. Februar. Es fasst die Eckpunkte zusammen, die für die Schulen ab Montag, den 22. Februar gelten sollen. Und – Spoiler! – es birgt Überraschungen.

Grundschulen

An den Grundschulen soll Wechselbetrieb mit halbierten Klassen eingeführt werden. Als Beispiel nennt das ministerielle Papier:
»Zwei Klassenstufen sollen dabei jeweils in die Präsenz kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Dabei sollen die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt werden.«

Für die SchülerInnen, die in Präsenz sind, heißt das aber keineswegs Unterricht nach Plan:
»Der Unterricht in der Präsenz soll jeweils mindestens l0 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.« Es könne zwar gerne auch mehr angeboten werden, das wird jedoch oftmals an Personal und Raum mangeln. Denn:

»Es erfolgt nach wie vor – nach den bisherigen Regelungen – eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.«

Den Eltern wird übrigens freigestellt, ob Sie ihre Kinder in die Präsenz schicken.

Weiterführende Schulen

Für das Gros der SchülerInnen ändert sich nichts:
»An den weiterführenden und den beruflichen Schulen findet für alle Klassenstufen zu- nächst weiterhin Fernunterricht statt. Für die Klassenstufen 5 bis 7 der allgemein bilden- den Schulen wird weiter eine Notbetreuung nach den bisherigen Regelungen für die zur Teilnahme berechtigten Schülerinnen und Schüler eingerichtet.«

Für SchülerInnen der Abschlussklassen findet ab 22. Februar Wechsel von Fern- und Präsenzunterricht statt:
»Die Schule entscheidet über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts. Dieser ist nicht auf die Prüfungstächer beschränkt.«

Abschlussklassen sind:

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/21 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenzierten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemeinbildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
  • Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen, die im Schuljahr 2020/21 eine Abschlussprüfung ablegen, die zu einem Berufsabschluss oder einem allgemeinen Abschluss führt.

Es besteht auch in den weiterführenden Schulen keine Präsenzpflicht, mit einer Ausnahme:
»Es wird weíterhin für alle Klassenstufen möglích sein, schriftliche Leistungsfeststellungen in der Präsenz an der Schule durchzuführen. Die Verpflichtung zur Teilnahme besteht für die Schülerinnen und Schüler auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.«

SBBZ

An den SBBZ, die auch bisher bereits im Regelbetrieb sind, findet dieser weiterhin statt. An den anderen SBBZ gelten analog doe Regeln der Grundschulen.


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