Ab 19. April Wech­selbe­trieb für alle – außer die Inzi­denz ist über 200

Ab 19. April Wech­selbe­trieb für alle – außer die Inzi­denz ist über 200

Das Kultusministerium hat am späten Mittwochnachmittag die Schulen im Land informiert, wie es sich den Schulbetrieb ab Montag in Baden-Württemberg vorstellt.

Es soll Wechselunterricht für alle Klassenstufen und alle SchülerInnen aller Schulen herrschen. Für Kinder in Klassenstufe 1 bis 7, die durch den Wechselbetrieb eigentlich zu Hause wären, gibt es für diese Zeit eine Notbetreuung. Als zusätzliche Einschränkung zum Wechselbetrieb gilt diesmal – anders als im März – die klare Vorgabe, dass sich die Gruppen nicht begegnen dürfen. Ein Wechselbetrieb à la die ersten zwei Stunden Gruppe A, die nächsten zwei Stunden die Gruppe B scheint damit ausgeschlossen.

Grundsätzlich wird den Schulleitungen vor Ort (in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde, also dem zuständigen Staatlichen Schulamt) großer Handlungsspielraum eingeräumt, was die Organisation des Wechselbetrieb anbelangt. Explizit genannt werden wochenweiser Wechsel oder ein Wechsel zwei Tage / drei Tage.

Indirekte Testpflicht

In Vorausnahme des erwarteten Bundesgesetzes zur zweimal wöchentlichen Testung aller an Schule Beteiligter wird die bisherige geplante indirekte Testpflicht erweitert: Sie ist nicht mehr an die Inzidenzgrenze 100 gebunden. Ab 19. April gilt: Entweder man hat ein negatives Testergebnis, oder man muss vom Schulbesuch absehen und entsprechend zu Hause lernen.
Diese Maßgabe erklärt auch eine wichtige Einschränkung im Schreiben:

Ab dem 19. April können alle […] in dem Umfang [in die Präsenz] zurückkehren, in dem […] zur Verfügung
stehenden Testangebote dies ermöglichen.

Schreiben des KM vom 14.04.21

Heißt im Klartext: Wechselbetrieb statt Fernunterricht kann es nur dort geben, wo genügen Testkits vorhanden sind. In Freiburg sind erste Lieferungen aus Stuttgart angekommen. Ob sie für 50ß% aller SchülerInnen und zwei Tests in der kommenden Woche ausreichen, ist noch nicht bekannt. Dass es Lieferprobleme beim Sozialministerium gab, ist hingegen durchaus bekannt…

Ausnahmen von der Testpflicht

Wer bereits vollständigen Impfschutz genießt (von den Lehrenden und den sonstigen Erwachsenen) bzw. wer einen positiven PCR-Test, der nicht älter als sechs Monate sein darf, vorweisen kann, der ist von der indirekten Testpflicht ausgenommen. Freiwillig testen lassen darf man sich aber auch geimpft oder als früher ErkrankteR.

Präsenzpflicht weiter aufgehoben

Nach wie vor gilt in Baden-Württemberg: Wer nicht möchte, dass sein Kind bei diesen Inzidenzen in die Schule geht oder wer nicht möchte, dass es eine Maske trägt oder wer nicht möchte, dass es getestet wird, der kann sein Kind einfach zu Hause lernen lassen. Es nimmt dann die Fernlernangebote in Anspruch, die die jeweils nicht in Präsenz lernende Gruppe ja sowieso aus der Schule erhält.

Notbremse ab Inzidenzwert 200

ln Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tages-lnzidenz von über 200 wird auf Fernunterricht umgestellt. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren G und K und SBBZ anderer Förderschwerpunkte mit diesen Bildungsgängen sind hiervon weiterhin ausgenommen.

Schreiben des KM vom 14.04.21

Nach letzten Erkenntnissen gilt dies, sobald drei Tage in Folge die magische Grenze gerissen wurde und dann ab dem zweiten Werktag danach. Hier wird sich zeigen, wie genau das gehandhabt wird; Freiburg ist hiervon erstmal einige Zeit entfernt.

Hoffentlich.


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