Die folgenden Informationen sind teilweise nicht mehr aktuell. Die Maskenregelung wurde korrigiert und nach aktuellem Stand hier zusammengefasst: Maske an Schulen in Baden-Württemberg
Zwei Wochen nach einer Vorankündigung erging am Nachmittag des 15. Oktober die Info an SchulleiterInnen im Ländle. Für den neuen Wochenstart ist damit endlich klar, was hinsichtlich “ gelockerte Maskenpflicht an Schulen“ in Baden-Württemberg gilt.
Die neue CoronaVO Schule ist zwar (immer) noch nicht verkündet, aber in der Regel halten sich Schulen an die Erklärungen in den Schreiben aus dem Kultusministerium.
Ein generelles Ende der Maskenpflicht an Schulen hat das Kultusminiserium nicht verkündet. Eine entsprechende Pressemeldung vom Freitagnachmittag spricht hier von „Sicherheitszäunen“, die die Lockerung der Maskenpflicht am Platz begleiten.
Am Platz im Klassenzimmer dürfen Schülerinnen und Schüler die Maske abnehmen. Das gilt im Sitzen wie im Stehen. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Der Gang an die Tafel bzw. das Bewegen zu Gruppenarbeiten o.ä. verlangt nach einer Maske.
Im gesamten Klassenzimmer können die Kinder die Maske abnehmen – unabhängig von der Tätigkeit.
Galt bisher beim Singen ein Mindestabstand von 2 m, ist nun auch in kleineren Klassenzimmern das Singen im Unterricht wieder möglich. Allerdings nur, wenn dabei eine Maske getragen wird. Ohne maske gilt nach wie vor der Mindestabstand.
Lehrkräfte müssen im Klassenzimmer unabhängig von der Schulform eine Maske aufsetzen, wenn der Abstand von 1,5 m zu den Kindern unterschreiten. Dies gilt auch für andere am Unterricht mitwirkende Personen (also z.B. SchulsozialarbeiterInnen etc.)
Außerhalb des Klassenzimmers gilt nach wie vor die bisherige Regelung: Im ganzen Schulgebäude an allen Schularten Maske auf (explizit auch im Lehrerzimmer), auf dem Pausenhof darf die Maske abgenommen werden.
Sobald in einem Stadt- oder Landkreis die Alarmstufe gemäß der baden-württembergischen Corona-Verordnung gilt, gilt wieder eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.Info-Blatt Die Corona-Regelungen auf einen Blick auf baden-wuerttemberg.de
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.
Gleiches gilt für die Klasse oder Lerngruppe bei einem Corona-Fall. Bei einem PCR-bestätigten Corona-Fall müssen die Kinder für dann für fünf Schultage generell Maske tragen. Die in solchen Fällen vorgeschriebene tägliche Testung bleibt ebenfalls bestehen.
Diese Infors beruhen auf einem Infoschreiben des Kultusministeriums an die Schulleitungen. Was genau sonst noch in der CoronaVO Schule drinsteht bzw. ob es sonstige Änderungen gibt, wissen wir noch nicht.
Zwei Bereiche erwähnt das Schreiben explizit, ohne dass es hier Änderungen gab. Wahrscheinlich waren die bisherigen regelungen einfach nur missverständlich:
Bei mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen gilt die gleiche Testpflicht wie in der Schule. Entsprechende Testkits müssen also mitgeführt werden, um die vorgeschriebenen drei Schnelltests pro Woche durchführen zu können. Lollitests bei Klassenfahrten sind ja eher schwierig…
Ist ein PCR-Pooltest, wie er in Freiburg fast flächendeckend verwendet wird, positiv, besteht ein Zutrittsverbot für alle Kinder bis zum Vorliegen der individuellen negativen PCR-Bescheinigungen. Das war zwar bisher auch so geregelt, hat aber offenbar teilweise zu Problemen geführt.
Sobald die ganze Verordnung da ist, werden wir diesen Blogeintrag ggf. aktualisieren!
Interessiert an Elternthemen in und für Freiburg? Unser Info-Verteiler informiert über Aktuelles und Wichtiges, das Eltern Freiburger Schulkinder wissen sollten:
Jetzt für den Newsletter registrieren und keine Info des GEB-S Freiburg mehr verpassen.