Schul­start nach den Sommer­ferien – das gilt

Schul­start nach den Sommer­ferien – das gilt

Freiburgs Schulen starten in ein neues Schuljahr. Leider nach wie vor mit Corona, unter Pandemiebedingungen und geregelt durch Verordnungen, die sich häufiger ändern und kompliziert zu überblicken sind. Wir haben alles zusammengetragen, was (nach momentanem Stand) für Schülerinnen und Schüler zum Schulstart nach den Sommerferien ab Montag gilt.

Maskenpflicht

Es herrscht in Schulgebäuden wieder in allen Schularten eine generelle Maskenpflicht. Im Unterricht, auf dem Weg ins Klassenzimmer, bei der Nutzung von Begegnungsräumen. Die Maskenpflicht gilt aber nicht auf Schulhöfen. Unklar ist derzeit, ob der vor den Sommerferien angekündigte Zeitraum von zwei Wochen gilt, oder ob auch nach 26. September weiterhin Maskenpflicht in Schulen gelten wird.

Testpflicht

Die Tests an Schulen gehen weiter. Zweimal wöchentlich wird getestet. Immer mehr auch weiterführende Schulen setzen dabei jetzt auf den Lollitest, der sicherer und im Endeffekt auch günstiger ist. In den ersten beiden Schulwochen sind alle Kinder zur Teilnahme an den Tests verpflichtet. Ab 27. September müssen genesene oder geimpfte Kinder bzw. Jugendliche nicht mehr daran teilnehmen. Wie genau das dann geregelt wird, darüber werden wir berichten.

Nicht an allen Schulen kann gleich am ersten Schultag getestet werden. Jede Familie kann dazu beitragen, den Schulstart nach den Sommerferien so sicher wie möglich zu gestalten: Indem Schulkinder sich am Sonntag einem (kostenlosen) Bürger-Schnelltest unterziehen und am Montag nur bei negativem Testergebnis in die Schule gehen. Eine Übersicht über Schnellteststellen in Freiburg gibt es auf freiburg.de.

Pooltest und Einzel-Nachtestung

Bis Mitte Juli gab es eine spezielle Teststraße für Einzel-Nachtestungen bei positiven Pool-Ergebnissen an der Messe. Diese Testmöglichkeit existiert nicht mehr. Ist ein Pool positiv, erhalten die Eltern nach wie vor eine Benachrichtigung über SMS und/oder E-Mail. Sie sind dann verpflichtet, ihr Kind unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen. Dieser soll nach Möglichkeit beim Kinder-/Hausarzt oder in einer Corona-Schwerpunktpraxis erfolgen. Eine Übersicht über Testmöglichkeiten gibt es auf einer speziellen Seite auf poolie-freiburg.de.  

Testnachweis außerhalb der Schulen

Eine Neuerung existiert auch für den Nachweis von Tests bei Einrichtungen, an denen die 3G-Regel gilt. Musste die Schule bei Schnelltests vor den Sommerferien noch eine Testbestätigung ausfüllen, gilt nun für Schulkinder eine vereinfachte Regelung. Anstelle einer Testbescheinigung reicht nun die Glaubhaftmachung, dass man SchülerIn ist. Ab einem gewissen Alter sollte dies z.B. durch einen SchülerInnen-Ausweis belegt werden. Durch die an Schulen bestehende Testpflicht gelten Schülerinnen und Schüler nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung automatisch als getestete Personen.

Quarantäne

Neu sind die Quarantänebestimmungen. Es ist momentan so gut wie ausgeschlossen, dass bei positiven Fällen ganze Klassen in Quarantäne müssen. Ausnahmen stellen positive Fälle mit sogenannten „besorgniserregenden Virus-Varianten“* dar. Auch gehäufte Infektionen innerhalb einer Klasse können zu umfassenderen Quarantäne-Maßnahmen führen. Ansonsten gilt momentan:

An Grundschulen und Grundstufen von SBBZ

Nur positiv getestete Kinder müssen sich in Quarantäne begeben. Inwieweit dann auch Familienangehörige auch in Quarantäne müssen, hängt von der Virusvariante und vom Impfstatus der Familienangehörigen ab. Das Gesundheitsamt informiert jeweils. Alle anderen Kinder der Klasse müssen sich einmalig testen lassen und dürfen bei negativem Testergebnis wieder in den Präsenzunterricht. Durch das Nachtesten beim Pooltest passiert die individuelle Testung ohnehin automatisch. Es besteht lediglich eine ca. eintägige Verzögerung bis zum Vorliegen des individuellen Testergebnisses.

An weiterführenden Schulen

Nur positiv getestete Kinder müssen sich in Quarantäne begeben. Inwieweit dann auch Familienangehörige auch in Quarantäne müssen, hängt von der Virusvariante und vom Impfstatus der Familienangehörigen ab. Das Gesundheitsamt informiert jeweils. Alle anderen Kinder der Klasse müssen sich an den fünf aufeinanderfolgenden Schultagen ab dem Auftreten eines positiven Falls testen lassen und dürfen bei jeweils negativem Testergebnis am Präsenzunterricht teilnehmen.

* Die Delta-Variante des Virus‘ gilt (anders als vor den Sommerferien) explizit nicht mehr als „besorgniserregende Variante.

Präsenzpflicht

Die Präsenzpflicht wird zum Schulstart nach den Sommerferien wieder restriktiver gehandhabt. Eine einfache Erklärung der Eltern oder eines/r volljährigen Schülers/in reicht nicht mehr aus um statt in der Schule zu Hause zu lernen. Kinder, die selbst einer Risikogruppe angehören oder in einem Haushalt mit einer Person leben, die zur Risikogruppe gehört, können mit einem ärztlichen Attest die Befreiung vom Besuch des Präsenzunterrichts beantragen. Dieser Nachweis ist innerhalb der ersten Schulwoche bei den Schulleitungen vorzulegen bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Fall eintritt.

Wer keine Maske tragen möchte oder sich nicht testen lassen möchte, darf nicht ins Schulgebäude. Dies gilt als Verletzung der Präsenzpflicht, solange man keinen entsprechenden ärztlichen Nachweis erbringt!

Infektionsgeschehen eindämmen

In Bundesländern, in denen die Sommerferien bereits länger vorbei sind, konnte man jeweils einen Anstieg des Infektionsgeschehens beobachten. In Baden-Württemberg startet der Schulbetrieb mit größeren Sicherheitsmaßnahmen. Wir hoffen also, möglichst lange ohne Positiv-Fälle klarzukommen. Trotzdem kann jedes Elternteil und jede/r Schüler/in über 12 Jahre dazu beitragen, das Risiko zu minimieren und sich und andere vor Infektionen und damit Quarantäne zu schützen:

Die Impfempfehlung der StIKo für diese Bevölkerungsgruppe besteht nach wie vor. Das Zentrale Impfzentrum an der Messe ist momentan ohne Termin für alle Impfwilligen noch bis 17. September täglich (auch am Wochenende) von 8 bis 11:30 und von 13 bis 16:30 Uhr für Spontanimpfungen geöffnet. Kinder von 12 bis 16 Jahren sollten ein Elternteil mitbringen.

Einzelne weiterführende Schulen werden davon unabhängig auch Impfaktionen an den Schulen anbieten; die Schulleitungen informieren hier separat.

Elternabende

Elternabende sind sowohl in Präsenz als auch digital möglich. In der Präsenzversion gilt momentan die 3G-Regel und der übliche Abstand. Wir werden uns mit den geschäftsführenden Schulleitungen absprechen, um möglichst flächendeckend in Freiburg die gleichen Voraussetzungen an den Schulen zu schaffen. Klassenpflegschafts- und Elternbeirats-Sitzungen sind wichtig und sollten stattfinden. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Update Corona-Verordnung

Für die kommende Woche hat die Landesregierung bereits eine Überarbeitung der Corona-Verordnung angekündigt. Primär wird es hierbei wohl um neue Sicherheitsstufen gehen. Werte wie Krankenhaus-Auslastung lösen dann die bisherigen Inzidenz-Grenzen für Öffnungs- bzw. Restriktionsschritte ab. Inwieweit dieses Update dann auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat, ist momentan noch unklar. Wir bleiben für euch am Ball.

Es bleibt zu hoffen, dass wir möglichst lange einen sicheren Präsenzschulbetrieb aufrechterhalten können. In diesem Sinne allen Kindern und Eltern, allen Lehrkräften, BetreuerInnen und in Schulen Tätigen einen guten Schulstart nach den Sommerferien!


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