Gute Nachrichten für Schülerinnen, Schüler und Eltern: Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben das Update der Absonderungs-Verordnung verkündet. Die neuen Quarantäneregeln mit kürzerer Isolation bieten infizierten Schulkindern somit eine frühere Rückkehr in den Unterricht und ein früheres Freitesten von Kontaktpersonen an.
Die Faustregel „zwei Wochen Quarantäne“ gilt in Baden-Württemberg nun nicht mehr. Zehn Tage dauert die Absonderungspflicht, gerechnet ab dem Tag des Tests. Das gilt für alle positiv auf das Coronavirus getesteten Personen, unabhängig von Alter und Impfstatus. Das Gute daran: Es gibt eine große Erleichterung mittels „Freitesten“:
Am 7. Tag der Quarantäne können Infizierte die Quarantäne jetzt vorzeitig beenden. Hierfür ist ein negativer Test, angefertigt an diesem 7. Quarantäne-Tag, notwendig. Der Clou: Ein Schnelltest ist bei diesem Freitesten ausreichend. Er muss allerdings an einer Schnelltest-Station gemacht werden; ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Die größte Neuerung der Quarantäneregeln mit kürzerer Isolation betrifft die Regelung für Familienangehörige und „nahe Kontaktpersonen“ der infizierten Person. Hier unterscheidet die neue Absonderungsverordnung zwischen Erwachsenen und Schulkindern und auch der Impfstatus spielt eine Rolle:
Das Land hat die Vorschriften in einer Grafik und einem Informationsblatt zusammengefasst:
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