Quarantäne­regeln mit kürzerer Iso­lation für Infi­zierte und Kontakt­personen

Quarantäne­regeln mit kürzerer Iso­lation für Infi­zierte und Kontakt­personen

Gute Nachrichten für Schülerinnen, Schüler und Eltern: Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben das Update der Absonderungs-Verordnung verkündet. Die neuen Quarantäneregeln mit kürzerer Isolation bieten infizierten Schulkindern somit eine frühere Rückkehr in den Unterricht und ein früheres Freitesten von Kontaktpersonen an.

Maximal 10 Tage Quarantäne

Die Faustregel „zwei Wochen Quarantäne“ gilt in Baden-Württemberg nun nicht mehr. Zehn Tage dauert die Absonderungspflicht, gerechnet ab dem Tag des Tests. Das gilt für alle positiv auf das Coronavirus getesteten Personen, unabhängig von Alter und Impfstatus. Das Gute daran: Es gibt eine große Erleichterung mittels „Freitesten“:

Freitesten für Infizierte nach 7 Tagen

Am 7. Tag der Quarantäne können Infizierte die Quarantäne jetzt vorzeitig beenden. Hierfür ist ein negativer Test, angefertigt an diesem 7. Quarantäne-Tag, notwendig. Der Clou: Ein Schnelltest ist bei diesem Freitesten ausreichend. Er muss allerdings an einer Schnelltest-Station gemacht werden; ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten

Die größte Neuerung der Quarantäneregeln mit kürzerer Isolation betrifft die Regelung für Familienangehörige und „nahe Kontaktpersonen“ der infizierten Person. Hier unterscheidet die neue Absonderungsverordnung zwischen Erwachsenen und Schulkindern und auch der Impfstatus spielt eine Rolle:

  • Geboosterte
    Mit Auffrischimpfung („Booster-Impfung“) muss man grundsätzlich nicht in Quarantäne, wenn man nahe Kontaktperson oder Familienangehöriger einer infizierten Person ist.
  • Kürzlich zweifach Geimpfte und kürzlich Genesene
    Weniger als drei Monaten muss eine eigene Corona-Infektion oder die zweite Corona-Impfung her sein, um ebenfalls als Kontaktperson nicht in Quarantäne zu müssen.
  • Kindergarten- und Schulkinder
    Geschwisterkinder müssen ebenfalls in Quarantäne. Ob geimpft oder nicht: Durch die regelmäßige Testung in Kitas und Schulen dürfen sich solche Kinder bereits an Tag 5 der Quarantäne „freitesten“. Hierfür reicht ein Schnelltest aus. Ohne Freitestung dauert die Quarantäne wie bei Infizierten 10 Tage.
  • Sonstige Erwachsene
    Die Quarantäne dauert wie bei Infizierten 10 Tage. Eine Freitestung ist wie bei Infizierten an Tag 7 der Quarantäne möglich. Auch hier reicht ein Schnelltest.

Übersicht

Das Land hat die Vorschriften in einer Grafik und einem Informationsblatt zusammengefasst:

Neue Quarantäneregeln mit kürzerer Isolation ab 12. Januar 2022. Quelle: baden-wuerttemberg.de

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