Das Kultusministerium hat Informationen rund um die Weihnachtsferien veröffentlicht. Die Ferien beginnen nicht früher, Eltern können allerdings ihre Kinder die letzten drei Schultage von der Präsenz befreien. Während der 18 Ferientage gilt der Schülerstatus außerdem nicht als Testnachweis. Für die Nutzung des ÖPNV und anderer 3G- und 2Gplus-Einrichtungen benötigen daher auch Schulkinder einen aktuellen Testnachweis.
Nach derzeitigem Stand wird es trotz der nach wie vor steigenden Infektionszahlen rund um die Weihnachtsferien keine generelle Verlängerung geben. Vor einem Jahr fingen die Ferien beispielsweise für alle früher an. Zur persönlichen Absicherung (z.B. von Weihnachten mit den Großeltern) können Kinder dem Präsenzunterricht aber bereits vor Beginn der Weihnachtsferien fernbleiben. Für die drei Schultage 20., 21. und 22. Dezember 2021 gelten daher folgende Regelungen:
Wer sich in den Herbstferien darüber gewundert hatte, dass Schulkinder trotz nicht stattfindender Schultests als getestet galten, war nicht allein. Auch dem Kultusministerium fiel offenbar auf, dass dies aus Infektionsschutzgründen nicht unbedingt sinnvoll war – wenngleich es natürlich praktisch war.
In den Weihnachtsferien gilt daher ein Schulkind in Baden-Württemberg nicht mehr automatisch als getestet. Der Schülerausweis oder die Schulbescheinigung werden nicht anerkannt. Besuche von Kinos, Restaurants, Geschäften oder die Nutzung des ÖPNV ist daher nicht mehr ohne weiteres möglich. Nicht geimpfte Kinder benötigen daher für alle Einrichtungen, für die mindestens 3G gilt, einen Testnachweis einer offiziellen Stelle. Besonders bei der Nutzung des ÖPNV wird dies teilweise schwierig werden, wenn in den Ortsteilen keine Teststelle offen hat.
Ab Montag, den 10. Januar 2022 gilt dann wieder der Grundsatz „Schüler*in = Getestete*r“, auch auf dem Weg mit dem ÖPNV zur Schule, wo dann der erste Test stattfindet.
Diese Regelung ist übrigens für 12- bis 17-jährige Schulkinder vorerst bis Ende Januar 2022 befristet. Das KM begrüdnet dies mit der dann über fünf Monate bestehenden Impfmöglichkeit (Stiko-Empfehlung) für diese Altersgruppe.
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