Bei positivem Pool­test: Test­ka­pa­zi­tä­ten für in­di­vi­du­el­le Ein­zel­tests in Frei­burg

Bei positivem Pool­test: Test­ka­pa­zi­tä­ten für in­di­vi­du­el­le Ein­zel­tests in Frei­burg

Bei positivem Pooltest in Freiburg stehen viele Eltern unter Strom. Wo kann man die Kinder nachtesten lassen? Nun gibt’s zusätzlich Abhilfe.

Die gesonderte Teststraße an der Messe, die vor den Sommerferien eingerichtet war, gibt es schon länger nicht mehr. Mit den steigenden Infektionszahlen nahm aber der Bedarf in den letzten Wochen „dank“ zahlreicher positiver Pool-Ergebnisse stetig zu. Nun gibt’s Abhilfe durch zusätzliche exklusive Teststationen für Poolie-Nachtests.

Wenn zweimal in der Woche die automatisierte Email von noreply@mail-gateway.mdnserver.de mit dem Betreff „Ein neuer Befund ist eingetroffen“ ins Mail-Postfach flattert, ist zunächst banges Hoffen an der Tagesordnung. Ist alles gut? Kommt das ersehnte grüne „negativ“ auf der Ergebnis-Seite zum Vorschein?

Bei einem roten „positiv“ ist erstmal Aufregung da. Ist mein Kind positiv? Was ist jetzt zu tun? Müssen wir in Quarantäne?

Die folgenden Informationen sind durch die Poolie-Pause obsolet. Wie es mit den Schnelltests funktioniert und was (Schritt für Schritt) zu tun.

Schritt für Schritt: Das ist zu tun

Zunächst heißt es „Ruhe bewahren“, aber möglichst zeitnah reagieren:

Nachtesten bei positivem Pooltest

Extra für Freiburger Schulkinder, die ein positives Pooltest-Ergebnis erhalten haben, gibt es gesonderte Teststellen, um sich individuell nachtesten zu lassen. Die Verantwortlichen des Freiburger Poolie-Tests raten ausdrücklich davon ab, diese Nachtests beim Kinderarzt durchführen zu lassen. Die beste Option seien die speziellen Teststellen, bei denen ausschließlich Poolie-Nachtests ohne Termin durchgeführt werden:

PCR-Testzentrum Mooswald, Heidenhofstr. 8

Geöffnet montags bis freitags 16:00–20:00 Uhr und 8:00–12:00 Uhr

Erreichbarkeit mit ÖPNV

  • Straßenbahn Linie 4
  • Bus Linie 22
  • Haltestelle „Technische Fakultät“

SynLab Teststation Freiburg, Kaiser-Joseph-Str. 266

Geöffnet montags bis freitags 17:00 bis 20:00 Uhr

Erreichbarkeit mit ÖPNV

  • Straßenbahn Linie 2
  • Straßenbahn LInie 3
  • Haltestelle „Holzmarkt“

Weitere PCR-Teststellen sind auf der Poolie-Website aufgelistet. Bitte beachten Sie hier die teilweise notwendige Terminbuchung!

…und wenn mein Kind positiv ist?

Da die Infektionsketten-Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt nicht mehr so zeitnah ist, wie es eigentlich sein müsste, ist es wichtig, dass im Falle einer Infektion eigenverantwortlich die richtigen Schritte zur Quarantäne unternommen werden. Das Kultusministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium einen Leitfaden erstellt, der aufzeigt, wer wann für wie lange in Quarantäne muss:

Die folgenden Informationen sind teilweineu geregelt und nach aktuellem Stand hier zusammengefasst: Das gilt ab 14. Februar 2022

Positiv getestet was passiert jetzt?

Wenn Dein Corona-Test positiv ist, also anzeigt, dass Du Corona hast, gehst Du sofort nach Hause und musst dort 10 Tage bleiben. Die 10 Tage rechnest Du ab dem Tag nach dem Tag, an dem Du den Test gemacht hast. In der Zeit darfst Du Deine Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch haben. Nur Deine Familie, mit der Du zusammenwohnst, darf in der Zeit bei Dir sein. Um niemanden anzustecken, ist es sinnvoll, zu anderen Personen in der Wohnung Abstand zu halten. Deine Familienmitglieder müssen ab dem Tag Deines positiven Tests auch zu Hause bleiben (und zwar für 14 Tage), weil sie als haushaltsangehörige Personen sogenannte „enge Kontaktpersonen“ sind.

Wer geimpft ist oder in den letzten 6 Monaten schon mal Corona hatte (genesen), muss nicht in Quarantäne, wenn er oder sie Haushaltsangehörige oder -angehöriger ist, es sei denn, das Gesundheitsamt oder die Gemeinde ordnet die Quarantäne an, weil sich der positiv getestete Mitbewohner oder die Mitbewohnerin mit einer besonderen Virusvariante angesteckt hat.

Kontaktperson was passiert jetzt?

Jemand, mit dem Du zusammenwohnst („haushaltsangehörige Kontaktperson“), hat Corona: Du musst Dich sofort für 14 Tage in Quarantäne begeben (ab dem Tag, an dem die Person positiv getestet wurde).

Eine Person, mit der Du Kontakt hattest, aber nicht zusammenwohnst, hat Corona: Du musst nur in Quarantäne, wenn das Gesundheitsamt oder Deine Gemeinde Dich anruft oder Dir schreibt. Wenn das Gesundheitsamt oder Deine Gemeinde Dich nicht kontaktiert, ist es aber trotzdem sinnvoll, Deine Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und Deine Wohnung nur noch zu verlassen, wenn es unbedingt nötig ist.

Bekommt in der Zeit Deiner Quarantäne noch jemand, mit dem Du zusammenwohnst Corona, ändert sich das Ende Deiner Quarantänezeit trotzdem nicht. Du musst also nicht von vorne anfangen, die 14 Tage zu zählen.
Wenn Deine Kontaktperson selbst nicht mehr in Quarantäne bleiben muss, weil nach einem positiven Schnelltest ein negatives PCR-Testergebnis da ist, musst auch Du nicht mehr zu Hause bleiben.

Ein PCR-Test ist kostenlos möglich, wenn das Gesundheitsamt Dir gesagt hat, dass Du eine Kontaktperson bist oder jemand in deiner Familie einen positiven Test hat.

Negativer Test in der Absonderung was passiert jetzt?

Du bist in Absonderung, weil Du positiv getestet bist:
Bist Du noch nicht geimpft, musst Du 10 Tage zuhause bleiben. Manche Menschen werden aber auch krank, obwohl sie geimpft sind. Oft fühlen sie sich dann aber nicht krank. Wenn das bei Dir so ist, kannst Du ab dem 7. Tag nach Deinem positiven Test z.B. bei einem Arzt oder in einem Testzentrum einen Schnelltest machen lassen. Wenn der Test negativ ist, musst Du nicht mehr zuhause bleiben. Wenn Du einen positiven Schnelltest hattest, dann endet Deine Absonderung sofort, wenn Du einen PCR-Test machst und der PCR-Test negativ ist. Das gilt auch, wenn Du nicht geimpft bist.

Ein negativer Test beendet Deine Absonderung ausnahmsweise dann nicht, wenn Deine Gemeinde oder das Gesundheitsamt Dir mitgeteilt hat, dass Du Dich mit einer besonderen Virusvariante angesteckt hast.

Du bist in Quarantäne, weil Du Kontaktperson bist:
Wenn Du Dich nicht krank fühlst, kannst Du ab dem 7. Tag Deiner Quarantänezeit z.B. bei einem Arzt oder in einem Testzentrum einen Schnelltest machen lassen. Wenn der Test negativ ist, musst Du nicht mehr zuhause bleiben, wenn nicht Deine Gemeinde oder Dein Gesundheitsamt Dir mitteilt, dass sich Deine Kontaktperson mit einer besonderen Virusvariante angesteckt hat. Ist der Test negativ, musst Du nicht mehr zuhause bleiben. Dein Testergebnis musst Du in der Schule vorzeigen.

Achte darauf, dass Du Dein Testergebnis bis zu dem Tag, an dem Deine Quarantäne normalerweise abgelaufen wäre, auch sonst immer dabeihast. Du kannst nämlich kontrolliert werden und musst es dann vorzeigen.

Geimpft oder Genesen was passiert jetzt?

Wenn Du schon vollständig geimpft bist, ist das prima! Denn dann musst Du als Kontaktperson normalerweise nicht in Quarantäne. Das gilt auch, wenn Du selbst in den letzten 6 Monaten schon mal Corona hattest. Als geimpfte oder genesene Person musst Du nämlich nur ausnahmsweise in Quarantäne, wenn Deine Gemeinde oder das Gesundheitsamt es Dir sagt. Die bekannten Hygieneregeln (Abstand einhalten, Kontakte reduzieren) solltest Du zur Sicherheit aber trotzdem beachten, auch wenn Du nicht in Absonderung musst.


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