Jetzt gibt’s Öff­nungs­pers­pek­ti­ven für Schu­len ab In­zi­denz < 100 und < 50

Jetzt gibt’s Öff­nungs­pers­pek­ti­ven für Schu­len ab In­zi­denz < 100 und < 50

Sobald die Inzidenzen in Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg stabil auf Niveaus unter 100 bzw. unter 50 liegen, sind nun für Schulen weitere Öffnungsschritte erlaubt. Was wir mit anderen baden-württembergischen Gesamtelternbeiräten noch vor kurzem gefordert hatten, ist nun im Update der Corona-Verordnung verbrieft worden.

Ergänzend zu dem Verodnungstext hat das Kultusministerium am Freitagnachmittag die Schulen im Land über die genaue Ausgestaltung informiert. Wie so oft sind die rechtlichen Texte nicht ganz so eindeutig, wie man es sich wünschen würde. Auch Interpretationen und Missverständnisse waren nicht ausgeschlossen. Damit räumt das Schreiben aus Stuttgart nun auf:

Bei Inzidenzen über 50 und unter 100

Liegt die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis seit mindestens fünf Tagen unter 100, gilt ab dem übernächsten Tag eine Lockerung für Grundschulen und die Grundstufe der SBBZ. Diese dürfen dann ohne die Verpflichtung, zwischen den Kindern Abstand einhalten zu müssen, in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Die Notbetreuung endet damit. Diese Regelung gilt ab sofort (dazu unten mehr).

Bei Inzidenzen unter 50

Liegt die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis seit mindestens fünf Tagen unter 50, gilt ab dem übernächsten Tag eine Lockerung für alle Schularten: Auch jenseits von Grundschule und SBBZ darf dann ohne Abstandswahrung wieder in Vollpräsenz unterrichtet werden. Zusätzlich gelten hierbei Lockerungen hinsichtlich Tagesausflügen. Die Notbetreuung endet damit. Auch diese Regelung gilt ab sofort (siehe nächster Absatz).

Inkrafttreten

Grundsätzlich gelten diese Lockerungen ab dem 14. Mai 2021. Es wird den Schulen allerdings freigestellt, diese Regelung noch vor den Pfingstferien umzusetzen, da realistischerwiese noch einige Details (von der Beschaffung ausreichender Testkapazitäten über die Planung der Nachmittagsbetreuung in Grundschulen) zu machen sind. Durch die späte Benachrichtigung ist es nur in Einzelfällen möglich, dies bereits für die kommende Schulwoche umzusetzen.

Es wird also zu einem Flickenteppich kommen, was sicherlich zu vielen Diskussionen führen wird. Wir bitten alle Eltern um Verständnis für die Schulleitungen, die dies organisatorisch für die nächste Woche noch nicht umgesetzt bekommen!

Ab dem ersten Schultag nach den Pfingstferien sind diese Neuregelungen allerdings verpflichtend.

Weitergehende Lockerung

Geplant (aber noch nicht entschieden) ist momentan außerdem, dass im Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 auch für weiterführende Schulen das Abstandsgebot fällt. Ab der dritten Woche nach den Pfingstferien – so die momentane Planung – sollen auch weiterführende Schulen für die verbleibenden fünfeinhalb Schulwochen wieder in den Regelbetrieb nach Pandemiebedingungen zurückkehren.

Steigende Inzidenzen

Steigen die Inzidenzen wieder, werden die Lockerungen zurückgenommen. Dabei muss die jeweilige Grenze (50, 100 und 165) drei Tage in Folge überschritten werden. Über 100 gilt dann wieder Wechselunterricht, über 165 wieder Schulschließungen. Hier greift dann die sogenannte Bundesnotbremse mit allen Begleiterscheinungen wie Notbetreuung etc.


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