So geht Schule ab Montag weiter: Start ins Jahr 2022

So geht Schule ab Montag weiter: Start ins Jahr 2022

Der Start ins Jahr 2022 mit Omikron und vielen Fragezeichen beginnt an Schulen am Montag, den 10. Januar. Die Weihnachtsferien gehen zu Ende und neue Bestimmungen gelten. Welche das sind, haben wir hier zusammengefasst:

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht in Schulgebäuden gilt grundsätzlich weiter: Auf Begegnungsflächen, im Klassenzimmer, am Platz. Erlaubt sind medizinische, also OP- und FFP2-Masken.

Auf Schulhöfen besteht die Maskenpflicht nicht, auf Abstände sollte hierbei geachtet werden. Auch in Schulkantinen kann zum Essen die Maske abgenommen werden; auf eine Trennung der Klassen bzw. Cluster sollte geachtet werden.

Testnachweise für 3G und 2G+

Mit der Wiederaufnahme der Schultests gelten Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren wieder grundsätzlich als getestet. Das gilt auch bereits am Montagmorgen für den ÖPNV auf dem Schulweg.

Diese Regel ist für Kinder zwischen 12 und 17 zunächst befristet bis Ende Januar. Wir können uns zwar vorstellen, dass sie für den ÖPNV auch darüber hinaus gilt, aber für den Kino- oder Restaurant-Besuch könnte der Schüler*innen-Status bald nicht mehr ausreichen. Ende Januar hatten alle Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre seit fünfeinhalb Monaten ein Impfangebot, so die Ministeriums-Logik. Es könnte also sein, dass es dann zu Anpassungen kommt, über die der GEB-S informieren wird.

Erhöhte Testfrequenz?

Die sehr vollmundig angekündigte erhöhte Testfrequenz als zusätzliche Sicherheit beim Start ins Jahr 2022 mit beginnender Omikron-Welle entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Luftnummer. In Freiburg mit seinen Pool-Tests wird lediglich in der ersten Schulwoche nach den Weihnachten ein zusätzlicher Schnelltest durchgeführt. Und hier spricht man auch nur von „soll“. Hoffen wir daher, dass auch alle können…

Wir empfehlen daher dringend allen Eltern, ihre Kinder Sonntagabend oder Montagmorgen mit einem Schnelltest selbst zu testen. So können unnötige Viruseintragungen in Schulen vermieden werden, die sich bis zum Zeitpunkt des ersten Schultests bereits ausbreiten können.

Wichtig auch: Jetzt müssen sich alle Schulkinder testen lassen, außer sie sind geboostert oder waren bereits infiziert und sind danach geimpft worden. Wir empfehlen jedoch auch diesem Personenkreis an der Schultestung teilzunehmen!

Nachtestungen bei positivem Pool-Test

Mit Wieder-Aufnahme des Poolie-Testbetriebs wird es zwangsläufig auch wieder positive Pools geben. Die individuelle Nachtestung hatte spätestens nach den Herbstferien immer wieder zu Engpässen geführt. Die Stadt hatte deshalb Abhilfe durch spezielle Poolie-PCR-Testzentren geschaffen.

Wichtig: Ohne individuelles negatives PCR-Ergebnis kann ein Kind aus einem positiven Pool nicht zur Schule kommen. Daher ist die individuelle Nachtestung wichtig. An dieser Stelle nochmal die Bitte, für diese Einzeltests nicht zum Kinderarzt zu gehen, sondern die Freiburger PCR-Testzentren (mit Terminbuchung) in Anspruch zu nehmen. Insbesondere zwei Teststellen haben reservierte Zeiten für Poolie-Nachtestungen (ohne Terminbuchung):

PCR-Testzentrum Mooswald

Heidenhofstr. 8

Geöffnet montags bis freitags
16:00–20:00 Uhr und 8:00–12:00 Uhr

Erreichbarkeit mit ÖPNV

  • Straßenbahn Linie 4
  • Bus Linie 22
  • Haltestelle „Technische Fakultät“

SynLab Teststation Freiburg

Kaiser-Joseph-Str. 266

Geöffnet montags bis freitags
17:00 bis 20:00 Uhr

Erreichbarkeit mit ÖPNV

  • Straßenbahn Linie 2
  • Straßenbahn LInie 3
  • Haltestelle „Holzmarkt“

Update: Der Poolie in Freiburg pausiert. Wie Schnelltests ablaufen und was daraus folgt.

Angepasste Quarantäne-Regelungen

„Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht?“ Das war offenbar das Motto der Ministerpräsidenten-Konferenz, die am gestrigen Freitag ein buntes Potpourri an unterschiedlichen Quarantänezeiten zum Start ins Jahr 2022 beschlossen hat. Geimpft, geboostert, genesen, Ärztin, Pfleger, oder Schulkind? Künftig bestimmen viele Faktoren, wer wie lange in Quarantäne muss.

  • Das Schulkind (Impfstatus egal) ist infiziert
    Es bleibt für mindestens 7 Tage in Quarantäne, kann sich dann mit einem Test einer offiziellen Teststelle „freitesten“. Ohne Test dauert die Quarantäne 10 Tage.
  • Das Schulkind (ungeimpft) ist Kontaktperson* einer infizierten Person
    Es bleibt für mindestens 5 Tage** in Quarantäne, kann sich dann mit einem Test einer offiziellen Teststelle „freitesten“. Ohne Test dauert die Quarantäne 10 Tage.
  • Das Schulkind ist Kontaktperson* einer infizierten Person und ist selbst innerhalb der letzten drei Monate doppelt geimpft bzw. genesen, ist genesen und geimpft oder ist geboostert
    Keine Quarantäne

*) Da in den Schulklassen momentan noch Maskenpflicht besteht, gelten Kinder nicht automatisch als Kontaktperson, wenn in der Klasse ein Coronafall herrscht. Das Gesundheitsamt kommt allerdings momentan nicht mit der Infektionsketten-Nachverfolgung hinterher. Daher gilt der gesunde Menschenverstand (Sitznachbarn, enge Freunde, …) und lieber einmal mehr als einmal zu wenig in Quarantäne gehen.

**) Die Beschlüsse der MPK sind so neu, dass sie bis jetzt noch nicht in Landesrecht und eine Novelle der Absonderungs-Verordnung gegossen wurden. Wie genau Schulkinder als Kontaktpersonen in Baden-Württemberg gehandhabt werden, ist noch nicht klar.

Quelle: bundesregierung.de

Erlaubte Schulschließungen

Spätestens ab den Herbstferien war klar: Wenn die Politik die Schulen nicht schließt, wird es das Virus tun. An vielen Schulen herrschte durch Quarantäne-Maßnahmen und Infektionen Lehrkräfte-Mangel und es kam zu zahlreichem Unterrichts-Ausfall.

In solchen Fällen dürfen Schulleitungen ab sofort Distanzunterricht (also Homeschooling) anordnen. Von einer solchen Verlegung des Unterrichts in die Distanz können einzelne Klassen, ganze Cluster oder sogar ganze Schulen betroffen sein, je nachdem, wie sich die Personalversorgung darstellt bzw. wieviele Klassen ohnehin z.B. von einem positiven Pooltest betroffen sind.

Fernunterricht muss offiziell vom Staatlichen Schulamt genehmigt werden, wir gehen aber davon aus, dass dies lediglich eine Formalie ist. Allerdings sollen die Hürden an SBBZ sowie bei den letzten beiden Jahrgängen an allgemeinbildenden und dem letzten Jahrgang an berufsbildenden Schulen höher sein.

Wichtig ist: Keine Schulleitung wird leichtfertig Fernunterricht anordnen. Sollte dies an manchen Schulen passieren, ist das sicherlich keine leichtfertige Entscheidung und im speziellen Fall die einzig machbare und für alle Kinder beste Lösung!

Es gilt grundsätzlich: Kein Präsenzunterricht bedeutet Fernunterricht. Hier greifen also die bekannten Maßnahmen aus den Schulschließungen im letzten und vorletzten Schuljahr. Grundsätzlich gilt auch im Fernunterricht Schulpflicht!

Notbetreuung bei Schulschließung

Für die Klassenstufen 1 bis 7 und für die SBBZ muss im Falle von Verlegung des Unterrichts von der Präsenz in die Distanz eine Notbetreuung angeboten werden. Anders als im letzten Schuljahr gelten für den Anspruch auf Notbetreuung wieder Einschränkungen ähnlich wie im Schuljahr 19/20.

Im vergangenen Schuljahr hatte während der Zeiten der Schulschließung die teilweise sehr hohe Notbetreuungsquote zu viel Unmut geführt. Eltern benötigen nun also wieder einen Arbeitgeber-Nachweis, dass sie an ihrem Arbeitsplatz in Präsenz unabkömmlich sind. Alleinerziehende müssen lediglich nachweisen, dass sie einer beruflichen Tätigkeit oder einem Studium nachgehen.

Positiv ist auch die ausdrückliche Erwähnung, dass SKB-Personal unterstützend auch bereits am Vormittag für solche Notbetreuungen eingesetzt werden darf.

Alarmstufe und Alarmstufe 2

Durch die leichte Beruhigung der Infektionen während der Weihnachtsferien kommt es momentan nachgelagert zum Start ins Jahr 2022 zu einer leichten Entspannung bei den Einweisungen in Krankenhäusern und der Intensivstationen-Last.

In der Folge sind momentan zwei Kennzahlen unter der kritischen Grenze, die die Alarmstufe bzw. Alarmstufe 2 bedingen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat allerdings bereits angekündigt, dass hier zeitnah eine Regelung gefunden werde, um die Beschränkungen der Alarmstufe 2 vorübergehend auch in der Alarmstufe gelten zu lassen. In den Schulen hätte dies nur Auswirkungen auf das Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten im Unterricht. In der Alarmstufe 2 gelten hier besonders hohe Abstandsregelungen, die in der Praxis zu einer Verlegung dieser Tätigkeiten in Aulen und ins Freie führen.

Trotz der gegebenen Bedingungen wünschen wir allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start ins Jahr 2022.


Weiterführende Informationen:


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