Schulbetrieb ab 4. April 2022: Ist die Pandemie etwa vorbei?

Schulbetrieb ab 4. April 2022: Ist die Pandemie etwa vorbei?

Die Maskenpflicht fällt, die Schnelltests bleiben – heute erscheinen die Verordnungen zum Schulbetrieb ab 4. April 2022. Was jedoch oft vergessen wird: Isolations- und Absonderungsregeln gelten nach wie vor. Bewirken die vordergründigen Erleichterungen nicht in Wirklichkeit eine Verschärfung der Situation?

Das neue Infektionsschutzgesetz ist in Kraft, die Übergangsfrist läuft aus. Auch wenn viele Landesregierungen auf den letzten Metern noch eine Änderung erwirken wollten: Der Bund ermöglicht wirksamen Infektionsschutz nur noch in wenigen Einrichtungen. An der Schule ist ohne weiteres keine Maskenpflicht mehr möglich. Trotz Rekord-Inzidenzen.

Maskenpflicht fällt

Der ursprüngliche baden-württembergische Fahrplan zum Ausschleichen der Maskenpflicht in Abhängigkeit der Belastung des Gesundheitssystems ist damit hinfällig. Die Maskenpflicht fällt im Schulbetrieb ab 4. April 2022 – überall und für alle.

Die Landesregierung ist der Meinung, dass die sogenannte „Hotspot-Regelung“, die das Infektionsschutzgesetz eigentlich vorsieht, nicht rechtssicher ist. Aller Voraussicht nach wird es im Land also keine regionalen Sonderregeln geben, die eine zeitlich und räumlich begrenzte Wiedereinführung der Maskenpflicht erlauben würde. Damit ist die jetzige Ansage „Maskenpflicht fällt“ höchstwahrscheinlich länger gültig als diese oder diese

Interessanterweise schreibt das Kultusministerium am 31.3.22 in seiner Information zu den Änderungen an alle Schulleitungen:

Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage ist es dennoch wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen. […] Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.

Aus dem Schreiben des Kultusministeriums an die Schulleitungen vom 31. März 2022

Schnelltests

Zwei Schnelltests pro Woche sieht der Schulbetrieb ab 4. April 2022 weiterhin vor. Das gilt zunächst bis zu den Osterferien – so war es auch schon davor angekündigt gewesen.

Es besteht eine Testpflicht für nicht quarantänebefreite Personen (Schüler*innen wie Lehrer*innen). Aber auch diesem Personenkreis stehen die zwei Tests pro Woche zur Verfügung – auf freiwilliger Basis. (Wer gilt als quarantänebefreit?)

Aus Gründen des Infektionsschutzes und zur Vermeidung unnötiger Bürokratie in den Schulen empfehlen wir dringend auch allen eigentlich Befreiten die Teilnahme an den Tests!

Isolation und Quarantäne bleiben!

Seit dem ersten Tag der Schulschließung wurde immer wieder betont, wie wichtig Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler ist. Auch wenn es je nach technischer Infrastruktur und Fertigkeiten der Lehrer*innen sicherlich auch im Distanzunterricht gut geklappt hat: Natürlich ist Schule vor allem auch soziales Lernen, wofür es der Gemeinschaft bedarf.

Allerdins steht zu befürchten, dass der Wegfall der Maskenpflicht in den kommenden Wochen zu mehr Unterrichtsausfall führen wird:
Weniger Infektionsschutz im Schulbetrieb ab 4. April 2022 bedeutet mehr Infektionen. Mehr Infektionen bedeuten mehr Isolation infizierter Personen. Und Isolation bedeutet Versäumen des Präsenzunterrichts für einzelne Kinder oder Ausfall von Lehrkräften* für ganze Klassen.

(Nebenbei bedeuten natürlich mehr Infektionen bei Kindern auch mehr Notwendigkeit für Betreuung der Kinder daheim in Isolation…)

Wichtig: Die bisherigen Regelungen zu Isolation und Quarantäne bestehen nach wie vor fort, unsere Schaubilder sind also weiterhin valide.

*) Anekdote am Rand: Das Kultusministerium macht in seinem Informationsschreiben an die Schulleitungen darauf aufmerksam, dass die bisher geltende Fernunterrichtsmöglichkeit für coronabedingte Personalengpässe ebenfalls ausläuft. Da man aber offenbar darauf gefasst ist, dass es vermehrt zu Personalengpässen kommen wird, sollen die Schulleitung trotz explizitem Wegfall der Regelung weiterhin Ausnahmen bei den zuständigen Schulämtern beantragen. Also wieder einmal eine Abwälzung der Verantwortung nach unten…

Bei Infektionsfall in der Klasse…?

War bisher lediglich die tägliche Testung bei Auftreten eines Infektionsfalls in einer Klasse aufgehoben, fallen nun alle Beschränkungen:

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

Aus dem Schreiben des Kultusministeriums an die Schulleitungen vom 31. März 2022

Vorsichtsmaßnahmen

Auch wenn im Schulbetrieb ab 4. April 2022 weniger Infektionsschutz vorgeschrieben ist:

Im ÖPNV, also auf dem Schulweg, gilt die Maskenpflicht weiterhin. Auch für Arztbesuche, in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen besteht weiterhin Maskenpflicht.

An den Schulen wird einiges vom KM noch „empfohlen“:

Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten.

Aus dem Schreiben des Kultusministeriums an die Schulleitungen vom 31. März 2022

Für Elternabende und sonstige Veranstaltungen in der Schule gilt: Abweichend von den wegfallenden Beschränkungen bei sonstigen Veranstaltungen gilt auf dem Schulgelände (mindestens bis zu den Osterferien) ein Zutrittsverbot für nicht Quarantänebefreite, die keinen negativen Test vorweisen können. Auf gut deutsch: Für Erwachsene in der Schule gelten die selben Beschränkungen wie für Schülerinnen und Schüler.

Wer angesichts wegfallenden Infektionsschutzes von außen nun über eine Impfung für seine Kinder nachdenkt: Kinderimpfungen gibt’s jetzt in der Uniklinik.

Ob und wann die Regeln für Isolation und Quarantäne angepasst werden, steht noch in den Sternen. Wir werden informieren, wenn sich etwas tut.


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